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Brustkrebs-Klage: (K)ein Patent auf Gene

Grafische Darstellung des Proteins 1jm7 (als Produkt des Gens BRCA1) mit dem Bindepartner BARD1. Beide Proteine besitzen sowohl am C- wie auch N-Terminus eine Alpha-Helix, die zusammen ein 4-Helix-Bündel bilden.
Darstellung von Protein 1jm7 als Produkt des Gens BRCA1 mit Bindepartner BARD1. Bild: CC BY-SA 3.0 Emw

Am 13. Juni 2013 hat der US Supreme Court nun die Entscheidung (PDF) getroffen, ob Gene patentierbar sind: Jein. In der Klage von Public Patent Foundation und der American Civil Liberties Union (ACLU) gegen Myriad Genetics fühlen sich damit beiden Seiten als Sieger_in. Inwieweit es der Forschung und den Betroffenen hilft, wird sich noch zeigen.

Zunächst: Die bestehenden Patente von Myriad auf die Gene BRCA1 und BRCA2, die bei der Entstehung von Brustkrebs eine Rolle spielen können, sind ungültig. Dennoch gibt es weiterhin eine Möglichkeit, Gene und die darin enthaltenen Informationen zur Herstellung von Proteinen zu patentieren. Nämlich als cDNA. Grundsätzlich enthalten menschliche Gene (DNA) viele Stückchen, die vor der Herstellung eines Proteins entfernt werden müssen, da sie keinerlei Informationen besitzen. Komplementäre DNA (cDNA) ist „künstlich“ hergestellte DNA, der diese Stücke bereits fehlen. Während die „natürlichen“ Gene keine menschliche Innovation bedeuteten, sei dies bei cDNA aber der Fall, entschied der Oberste Gerichtshof.

Ganz so einfach ist dies allerdings nicht. Auch cDNA kommt in der Natur vor und wird von Retroviren wie HIV produziert und verwendet. Darüberhinaus erstrecken sich Patente nicht nur auf den „Aufreinigungsprozess“ von Genen, sondern weiter auf die in den Genen enthaltenen Informationen. Selbst wenn diese nicht von einem Menschen, sondern der Natur entwickelt wurde. Eine weitere Unterscheidung der cDNA in „komplett neu geschriebene Abschnitte“ und „aufgereinigte Abschnitte vorhandener DNA“ ist durchaus möglich. Die Aufteilung von „künstlich“ und „natürlich“ ist also nicht so (von der Natur) vorgegeben, wie es auf den ersten Blick scheint.

Für die Brustkrebs-Forscher_innen dürfte die Entscheidung immerhin mehr Möglichkeiten bedeuten, wie auch für Patient_innen, die künftig aus mehr Tests wählen können. Da auf patentierte cDNA aber weiter Lizenzgebühren anfallen ist fraglich, ob die Test-Preise günstiger werden. Eher wird wohl gelten: Je teurer der Test, desto genauer das Ergebnis. In Europa sind Patente auf Gene sowieso weiterhin erlaubt.

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