Dass die Bundesregierung Gesetze verabschiedet, bei denen die Betroffenen nicht in die Ausarbeitung miteinbezogen werden, ist nichts neues. Auch wenn diese es hart und lautstark kritisieren. So lief das auch bei dem neuen Prostitutions“schutz“gesetz, das Sexarbeiter_innen dazu verpflichtet, sich alle 2 Jahre bei einer Behörde zu registrieren und ein Gespräch darüber zu führen, ob sie ihren Job auch wirklich freiwillig machen. Wenn diese Behörde schlussendlich entscheidet, dass der Beruf auf freiwilliger Basis ausgeführt wird, wird ein „Hurenausweis“ ausgestellt, der ständig mit sich zu tragen ist. Der Bundestag argumentiert das zwar mit dem Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution, Organisationen wie Amnesty…
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