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Das Prostitutions“schutz“gesetz

Dass die Bundesregierung Gesetze verabschiedet, bei denen die Betroffenen nicht in die Ausarbeitung miteinbezogen werden, ist nichts neues. Auch wenn diese es hart und lautstark kritisieren. So lief das auch bei dem neuen Prostitutions“schutz“gesetz, das Sexarbeiter_innen dazu verpflichtet, sich alle 2 Jahre bei einer Behörde zu registrieren und ein Gespräch darüber zu führen, ob sie ihren Job auch wirklich freiwillig machen. Wenn diese Behörde schlussendlich entscheidet, dass der Beruf auf freiwilliger Basis ausgeführt wird, wird ein „Hurenausweis“ ausgestellt, der ständig mit sich zu tragen ist.

Der Bundestag argumentiert das zwar mit dem Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution, Organisationen wie Amnesty International oder Hydra sagen aber, dass das Gesetz dazu wenig beiträgt. Betroffene brauchen schließlich ein gewisses Vertrauensverhältnis um über ihre Erfahrungen zu sprechen, was bei einem obligatorischen Behördengang einfach nicht hergestellt werden kann.

Die neue Regelung führt dafür aber zu noch mehr Stigmatisierung, die in der Branche sowieso schon ein tägliches Problem ist. Leute, die der Sexarbeit nachgehen, müssen sich auch in privaten Kontexten häufig erklären und zeigen, dass sie ihre Arbeit wirklich gerne und freiwillig machen – eine Diskussion, die zum Beispiel eine Tischlerin oder ein Kellner sehr selten führen müssen. Diese besondere Stellung der Arbeit wird durch ein Gesetz, das Sexarbeit offiziell zu einem speziellen Beruf deklariert der besonders behandelt gehört, nur noch verstärkt.

Außerdem kommt mit der Arbeitserlaubnis, die Sexarbeiter_innen ständig bei sich haben müssen, ein extremes Outingrisiko. Schon ein Foto von dem Ausweis kann die Gefahr von Zwangsouting bedeuten. Und auch das ist nur möglich, wenn der Ausweis denn ausgestellt wird, was durch Sprachbarrieren, Unverständnis der Behörden oder gar der Laune des_der Sachbearbeiter_in erschwert werden kann. Migrantischen Sexarbeiter_innen zum Beispiel wird damit noch ein weiterer Stein in den Weg gelegt.

Der Gesetzesentwurf, der übrigens vor wenigen Wochen offiziell verabschiedet wurde, drängt Sexarbeiter_innen also aus verschiedenen Gründen in die Illegalität.

Insgesamt ist die Antwort auf die Frage von Regulierung in dem Fall eine recht einfache Gleichung: Wenn wir es Sexarbeiter_innen, die ihren Job lieben und freiwillig ausüben, schwerer machen legal zu arbeiten, sie weiter an den Rand der Gesellschaft drängen und ihnen mehr unnötige bürokratische Arbeit aufdrängen, vergrößert sich die Menge der Zwangsprostitution. Die Nachfrage nach käuflichem Sex wird nämlich weiter bestehen und wo eine Nachfrage besteht, wird sich früher oder später auch ein Markt bilden, ob legal oder nicht.

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